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Manchmal werden wir gefragt, was eigentlich der Begriff „Integrationsbetrieb“ bedeutet. Die Antwort ist ganz einfach: wir integrieren Menschen mit einer schweren Behinderung oder einer anderen Benachteiligung in den Arbeitsmarkt. Wir geben ihnen eine sinnvolle Beschäftigung und damit eine Perspektive für ihr Leben.

Üblicherweise sind in einem Integrationsbetrieb zwischen 30 und 50 Prozent der Angestellten in irgendeiner Form behindert oder benachteiligt. Das kann eine geistige oder auch körperliche Beeinträchtigung sein. Der Integrationsbetrieb der Lebenshilfe Grünstadt umfasst neben dem Bistro noch eine Werkstatt (für kleinere Reparaturen bzw. zur Aufbereitung von Möbeln), einen Reinigungsservice sowie den Bereich Gartenbau. Insgesamt arbeiten bei uns zur Zeit 26 Menschen, davon 12 mit einem Handicap. Das sind rund 46 Prozent. Und wir sind stolz auf ein gutes Miteinander.

Was manchmal auch gefragt wird: Wenn wir mit behinderten oder benachteiligten Menschen arbeiten, können wir unsere Leistungen dann auch günstiger anbieten? Die Antwort auf diese Frage ist eher ein Nein. Wir erhalten zwar Zuschüsse, aber wir zahlen selbstverständlich auch für ganz einfache Tätigkeiten den gesetzlichen Mindestlohn und das müssen wir in den Preisen einkalkulieren. Wir bemühen uns, die Preise günstig zu halten, aber als ein normaler Betrieb müssen wir wirtschaftlich arbeiten, um nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten. Wie andere Betriebe auch müssen wir zu den Löhnen ebenso Steuern und Sozialabgaben zahlen. Wenn die Preise beim Einkauf oder die Energiekosten steigen, dann spüren wir das auch. Aber wir bemühen uns um faire Preise und Kosten für alle: für den Betrieb, für die Angestellten und für die Kunden. So gesehen sind wir dann nicht allzu teuer, aber eben auch nicht allzu günstig.